BVfK - Wochenendticker 16. Juni 2018

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Es war mal wieder EAIVT-Time!

 

Der Flexibilität und Leistungsfähigkeit des freien Handels können die Hersteller so schnell nichts entgegensetzen.

 

Millionenbetrug mit Mietwagen auf Mallorca.

 

Balear Sport Car insolvent?

 

Hyundai-aktuell: BVfK-Dossier zur Hyundai-Situation.

 

Jaguar-Land-Rover-Händler im Visier der Staatsanwaltschaft.

 

Renault, Fiat und Co. dürfen weiterfahren: Der Diesel-Skandal ist kein deutsches Problem.

 

BVfK-TÜV-Rheinland- Gebrauchtwagenzertifikat - neue Standorte.

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

DSGVO - Als Betreiber einer Internetseite hat man Vieles zu beachten 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

- VW Abgasskandal OLG Köln zwingt Händler zur Fahrzeugrücknahme.

 

- Geldwäscheprävention in der Praxis

 

Terminkalender

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

es war mal wieder EAIVT-Time! Im Grunde genommen gibt es zwar nicht viel Neues zu berichten und dennoch ist es bemerkenswert, was sich Jahr für Jahr an unterschiedlichen meist außergewöhnlichen und schönen Orten in Europa über mehr als 48 Stunden ereignet.

So trafen sich diesmal vom 14. bis 16. Juni 2018 über 300 Teilnehmer aus 23 Ländern in Dubrovnik an der einzigartigen kroatischen Küste, um alte Geschäftskontakte zu pflegen, neue zu knüpfen und gemeinsame Erfolge zu feiern. 

So glänzend die Laune, so dunkel doch einige Wolken am strahlendblauen Himmel des freien Europäischen Autohandels. 

Der Hyundai-Schock aus den Jahren 2016 und 2017 steckte noch einigen in den Gliedern, während andere sich über neue Chance freuten – hoffentlich nicht zu früh. Auch der dramatische Wertverlust bei Diesel-Neuwagen hat manche harte getroffen.

Im Zeichen der Chancen und Risiken des leistungs- und ertragreichen Branchensegments stand auch die diesjährige Podiumsdiskussion unter dem Motto:

"Challenges for the Independent Car Market“

Moderiert von Generalsekretär Harry Sanne (3.v.l.) und Vizepräsident Dirk van Meir (r.) diskutierten Präsidiumsmitglied Fritz Hackl (2.v.r.; FHVG, Wien), Andrew Pendlebury (2.v.l.; LeasePlan), Everard Thole (l.;Carlink) und Marco Belfanti (3.v.r.;), der den EAIVT nun im 14. Jahr als Präsident erfolgreich führt.

Selbstbewusst das Resümee der Diskussionsrunde wie auch des intensiv mit einbezogenen Publikums: Es gibt zwar große Gefahren durch Digitalisierung und das Bestreben der Hersteller, sich die vollständige Wertschöpfungskette des Kfz-Handels einzuverleiben, doch trotz verschiedentlicher Bestrebungen, sich an Unternehmen des freien Handels zu beteiligen oder auch durch eigene Bestrebungen in diesen Vertriebsweg einzusteigen und ihn zu kontrollieren, war man optimistisch, dass der Flexibilität, Leistungsfähigkeit und der speziellen Opportunität des freien Handels so schnell nichts entgegensetzen ist.

Diejenigen, die dem nicht so ohne Weiteres folgen wollten, brachten erneut Konzeptideen, wie genossenschaftliche Einkauf und eigene digitale Plattformen ins Gespräch. Der BVfK hat hierzu ausdrücklich seine Bereitschaft erklärt.

Was sich daraus und der Vielzahl von Plänen und Verabredungen entwickeln wird, kann man dann in einem Jahr beim nächsten EAIVT-Kongress überprüfen, wenn es diesmal in London heißen wird: "Leading the market by connections".

Großes Lob für ein tolles EAIVT-Team, das Jahr für Jahr etwas zu Stande bringt, was in besonderem Maße Anerkennung verdient, denn hier leistet man einen unverzichtbaren Beitrag zu dem, was unsere vorrangige Aufgabe ist:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Millionenbetrug mit Mietwagen auf Mallorca.

Das Mallorca-Magazin berichtet: Die Polizei auf Mallorca untersucht einen mutmaßlich gigantischen Betrug mit Mietwagen. Die Firma Autoclick soll bis zu 40 Millionen Euro ergaunert haben.

Hier geht´s zum Artikel: >>>   mallorcamagazin-millionenbetrug-mit-mietwagen-auf-mallorca

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Balear Sport Car insolvent?

Problematisch soll nach Internet-Berichten auch die Firma  BSC auf Mallorca sein. Aus gut informierten Händlerkreisen heißt es zudem, die Fa. BSC hätte Insolvenz beantragt. Es würden auch keine Fahrzeuge mehr ausgeliefert und keine Papiere für bereits ausgelieferte Fahrzeuge versandt werden.

Internet-Warnung: "...Aufgepasst, wenn Sie einen Anruf von der Balear Sport Car S.L. in Palma de Mallorca erhalten. Der Autohändler Balear Sports Car SL in Palma de Mallorca betreibt ein kriminelles Netzwerk rund um den Export von Neuwagen und Gebrauchtwagen, sogenannte EU-Reimporte..." 

Hier geht´s zum Artikel: >>>   exportbetrug-balear-sport-car-betrug-abzocke

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Hyundai-aktuell: BVfK-Dossier zur Hyundai-Situation. 

Was ist los mit Hyundai? Hat das geklappt, was man den Gerichten und der EU-Kommission Glauben machen wollte? Funktioniert das Hersteller-Vertragshandel-Kartell nun wunschgemäß und rechtmäßig? Oder schwinden die Umsätze und wird der freie Markt wieder verstärkt in die Absatzstrategien mit einbezogen?

Der BVfK begleitet diese Affäre von Anbeginn kritisch und konstruktiv. Die einzelnen Ereignisse und Fakten haben die BVfK-Juristen in einem 7-seitigen Dossier zusammengestellt. Hieraus ergibt sich eine Gesamtübersicht, wie auch wichtige Erkenntnisse über die Berechenbarkeit und Zuverlässigkeit dieses koreanischen Autoherstellers.

Inhaltsübersicht:

- 2016: Die Hyundai-Markenrechtsaffäre: Partnerschaft mit dem freien Handel gekündigt.
- 2017: Der Hyundai-Garantieskandal: Die Garantie-Verweigerung
- 2017: Hyundai mahnt freie Händler ab:
- 2017: Die CPP-Attacke
- Der EU-Neuwagenvermittler nach kartellrechtlicher Definition.
- Rechtliche Konsequenzen / politisches Vorgehen.
- BVfK-Feststellungen
- Konkrete Maßnahmen und Lösungen zur Unterstützung der BVfK-Mitglieder.

Interessierte BVfK-Mitglieder können das Dossier zur eigenen Verwendung anfordern:

hyundai-dossier-2018@bvfk.de 

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Kfz-betrieb berichtet:

"Jaguar-Land-Rover-Händler im Visier der Staatsanwaltschaft

Verdacht der Steuerhinterziehung und bandenmäßigen Umsatzsteuerhinterziehung"

"...Mehrere deutsche Jaguar-Land-Rover-Vertragspartner sowie freie Händler sind ins Visier der Hamburger und der Frankfurter Staatsanwaltschaft geraten. Dabei geht es um Export-Geschäfte nach China.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg habe ein Ermittlungserfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und bandenmäßigen Umsatzsteuerhinterziehung eröffnet...

Der nicht autorisierte Export von hochwertigen Modellen von Premiumfabrikaten über Strohmänner und Scheinfirmen ist in der Branche ein länger bekanntes Problem – nicht nur bei Jaguar Land Rover, sondern auch bei deutschen Premiumfabrikaten, die bei gut verdienenden Chinesen hoch im Kurs stehen...."

Hier geht´s zum vollständigen Artikel: >>> kfz-betrieb-jaguar-land-rover-haendler-im-visier-der-staatsanwaltschaft

BVfK-Anmerkung: Die hier wohl im Hintergrund stehende Neuwagenbeschaffung über zwischengeschobene Endkunden, welche die Fahrzeuge zwar bestellen, jedoch kurz nach Übernahme wieder veräußern ist nicht unproblematisch. Hersteller werten dies als unerlaubtes Eindringen in ihre geschlossenen Vertriebssysteme, Finanzämter erkennen den Vorsteuerabzug aus den Einkaufsrechnungen solcher Endkunden nicht immer an. Doch auch hier gilt: Es ist nicht alle so, wie es die Hersteller gerne sehen würden. Daher empfiehlt der BVfK möglichst vorherige Prüfung solcher Handelsformen u.a. durch die BVfK-Steuerabteilung und schließlich Absegnung durch den eigenen Steuerberater. 

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Focus-Online berichtet:

Renault, Fiat und Co. dürfen weiterfahren: Der Diesel-Skandal ist kein deutsches Problem.

Zitate:

„…Die SPD-geführten Ministerien pumpen Millionen an Fördermitteln in die "Deutsche Umwelthilfe" , die deutsche Städte mit Klagen überzieht, um die sogenannte Verkehrswende zu erzwingen…“

„…Deutschland gefällt sich in seinem ideologischen Kleinkrieg, erlässt Diesel-Fahrverbote für 800 Meter lange Straßenzüge…“

„…Beim Diesel-Skandal handelt es sich nicht um Verfehlungen einiger Hersteller, sondern um einen flächendeckenden Betrug, in dem kein Autohersteller eine wirklich weiße Weste vorweisen kann. Die Betriebsstrategie der Autohersteller wurde schon im Jahr 2005 (!) durch ein Gutachten des TÜV Nord beschrieben…“

„…Schon 10 Jahre vor dem Abgas-Skandal war klar, dass die Hersteller für den Prüfstand optimieren. Gestört hat es offenbar niemanden. Denn das wichtigste für die EU und ihre Klima-Ziele war immer: Den CO2-Ausstoß reduzieren - koste es, was es wolle…“

„…Die größten Diesel-Dreckschleudern kamen nicht von deutschen Autobauern…“

„…Deutsche Hersteller haben mit großem Abstand die saubersten Dieselmodelle im Programm…“

„… Es gibt dutzende Diesel-Sünder - nur werden die nicht belangt, auch nicht in ihrer Heimat…“ „…Renault, Fiat und Co. dürfen weiterfahren…“

„… Renault wurde offiziell des massiven Abgasbetrugs überführt - Strafen gab es keine, Fahrverbote schon gar nicht … Die Ermittlungen gegen Fiat-Chrysler in den USA sind einfach im Sande verlaufen, seit US-Präsident Trump die Spitze der Umweltbehörde EPA umbesetzt hat. Die … an Italien geschickte Beschwerde über Fiat-Dieselmotoren wurde elegant beantwortet: Betrug? Bei uns doch nicht - ciao!…“

„…Die - relativ betrachtet - saubersten Diesel-Fahrzeuge kann man dagegen den Marken BMW, VW und Land Rover sowie der PSA-Gruppe (Peugeot und Citroen) zuordnen…“

FOCUS-ONLINE berichtet weiter, das Center Automotive Research (CAR) habe Real-Abgasmessungen des KBA, von Auto Motor & Sport, des ADAC und der DUH ausgewertet. Das Ergebnis bei den Stickoxid-Werten: Deutsche Hersteller haben mit großem Abstand die saubersten Dieselmodelle im Programm. Während der Durchschnitt aller Hersteller bei einer Überschreitung des 5,3-fachen liege, komme der Spitzenreiter Renault-Dacia auf das 11,1-fache, VW jedoch „nur“ auf das 2-fache. Der Meistgescholtene ist mithin der Sauberste!

NOX-Überschreitung und das Zwei- bis Elffache:*

Renault-Dacia 11,1 - Franzosen 9,0 - Italiener 8,6 - Japaner 7,5 - Koreaner 7,1 - Volvo 6,7 - Opel 6,2 - Ford 6,1 - Porsche 5,7 - Peugeot / Citroën 7 DS 4,6 - Jaguar Land-Rover 4,3 - Mercedes 4,2 - BMW Mini 2,4 - Audi 2,4 - BMW 2,4 - VW 2,0

Hier geht´s zum vollständigen Artikel >>>

focus.de-abgas-skandal-trotz-massiver-grenzwert-ueberschreitung-diesel-von-renault-und-fiat-duerfen-weiterfahren

*Differenzen zwischen Prüfstandsmessungen und Realbetrieb sind nicht generell problematisch, sondern systembedingt eher zwangsläufig. Dennoch lassen die Zahlen Rückschlüsse auf eventuelle Manipulationen zu. (Anm. BVfK)

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BVfK-TÜV-Rheinland- Gebrauchtwagenzertifikat - neue Standorte.

Die im Februar 2018 begonnene Testphase mit dem TÜV-Rheinland, ein gemeinsam mit dem BVfK speziell für die Bedürfnisse seiner Mitglieder konzipiertes kaufbegleitendes Gebrauchtwagengutachten zu testen, wird jetzt um zwei neue Standorte erweitert.

Neben der Prüfstelle Siegburg, Bonn und Sinzig besteht ab sofort die Möglichkeit auch die beiden  Prüfstellen Dortmund und Witten zu nutzen.

Wir wollen, so Jens Kliesch vom TÜV Rheinland, jetzt auch weiteren BVfK Mitgliedern die Möglichkeit einzuräumen, das neue Gebrauchtwagengutachten zu testen.

Der Ablauf einer Beauftragung:

- Terminabstimmung zwischen BVfK-Händler und Prüfstelle

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

- Service / Scheckheft
- Zulassungsbescheinigungen
- Die Fahrzeuge müssen innen und außen sauber sein

Preise und Konditionen:

Kontakt:

Prüfstelle Siegburg, Am Stallberg 1, 53721 Siegburg
Tel. 02241-9191-30 AP Willi Niebur und Wilhelm-Peter Eich

Prüfstelle Bonn-Medinghoven, An der Burg Medinghoven 14, 53123 Bonn
Tel. 0228-64803 47 od. 13 AP Niclas Wiemuth und Frank Liedecke

Prüfstelle Sinzig, Kölner Str. 26, 53489 Sinzig,
Tel. 02642-992103 AP Herr Ralf Milz

Prüfstelle Dortmund (NEU),  Bünnerhelfstraße 16, 44379 Dortmund
Tel. 0231-90988886, AP Dirk Balkhausen

Prüfstelle Witten (NEU), Frankensteiner Str. 18, 58454 Witten
Tel: 02302-963063 AP Marcel Runau

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

DSGVO - Als Betreiber einer Internetseite hat man Vieles zu beachten 

Nachdem uns von den ersten BVfK-Mitgliedern berichtet wurde, dass die ersten "Abmahnanwälte" bereits tätig geworden sind und es kürzlich auch CDU und CSU nicht gelungen ist einen Schutz vor Abmahnmissbrauch durchzusetzen, habe ich mich selbst noch einmal schlau gemacht, mit dem Ergebnis: Es bleibt einem doch nichts anderes übrig, als sich mit dem Thema etwas näher zu beschäftigen.

Gerade als Betreiber einer Internetseite sollte man sich mit dem Thema personenbezogener Daten sehr genau auseinandersetzen. Denn viele Kfz-Händler betreiben Ihre eigene Webseite, haben diese jedoch in den meisten Fällen durch externe Agenturen erstellen lassen und kennen somit wahrscheinlich nicht den vollen Funktionsumfang der eigenen Seite oder besser gesagt "Was da eigentlich im Hintergrund so passiert". Aber genau das sollten Sie wissen, damit es Sie nicht auch erwischt.

Ich habe ein wenig recherchiert und bin auf der Seite "Der Internetcoach" auf eine recht gute Checkliste gestoßen, die ich gern mit Ihnen teilen möchte. Dort gibt es noch wesentlich mehr, sehr hilfreiche Hinweise zum Thema DSGVO.

Hier die Checkliste: 

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  1. Impressum auf den neuesten Stand bringen: sind die Angaben aktuell? Sind alle Angaben korrekt formuliert und abgedeckt? Ist das Impressum als solches rechtssicher eingebunden? (Prio: extrem hoch, Aufwand: gering)
  2. Datenschutzerklärung: genügt diese den neuen Vorgaben der DSGVO? (Prio: extrem hoch, Aufwand: gering)
  3. Haben Sie den Datenschutzbeauftragten benannt (das kann in vielen aber nicht allen Fällen auch Sie selbst sein)? (Prio: sehr hoch, Aufwand: gering)
  4. Ist Ihre Webseite SSL-verschlüsselt und wann ist das zwingend? (Prio: sehr hoch, Aufwand: mittel)
  5. Welche Cookies erhebt Ihre Webseite in welchem Fall und zu welchem Zweck? (Prio: hoch, Aufwand: mittel)
  6. Mit welchen Drittanbietern kooperiert Ihr Webseitenangebot? social media, google, bestimmte plugins … (Prio: sehr hoch, Aufwand: mittel)
  7. Beschreibt Ihre Datenschutzerklärung alle erhobenen personenbezogenen Daten? Cookies, etc. (Prio: hoch, Aufwand: mittel)
  8. Newsletter und Abo von Kommentaren per E-Mail müssen Double-Opt-In verwenden. Was ist zu tun mit den Empfängerlisten? Wie sind die Aufbewahrungsfristen und Nachweise und Dokumentationspflichten? (Prio: extrem hoch, Aufwand: mittel)
  9. Beachten Sie das Kopplungsverbot bei kostenlosen Newsletterangeboten! E-Mail-Adresse gegen Geschenk (Freebie, eBook) tauschen ist nicht mehr erlaubt, mit Trick dagegen schon. (Prio: hoch, Aufwand: gering)
  10. In Kontaktformularen nur die E-Mail-Adresse als Pflichtfeld abfragen. WordPress-Standardfunktionen müssen daher angepasst werden. (Prio: mittel, Aufwand: gering)
  11. Werden Reichweitenmessungen wie Piwik oder Google-Analytics korrekt verwendet? ADV? Ist das Opt-Outals Widerspruch zu google Analytics korrekt eingebaut? (Prio: sehr hoch, Aufwand: gering)
  12. Für Liken oder Sharen dürfen nur noch „passive“ Buttons verwendet werden, die vom Nutzer erst explizit aktiviert werden müssen bevor sie tracken! (Prio: sehr hoch, Aufwand: mittel)
  13. Bildrechte (Urheberrecht) beachtet und am Werk markiert? (Prio: sehr hoch, Aufwand: gering bis mittel)
  14. Werden Webfonts (Schriftarten von google extern eingebunden) verwendet? (Prio: gering, Aufwand: mittel) Vorsicht: Ladezeiten / Performance prüfen!
  15. Ist WordPress‘ gravatar und die Umsetzung der Emojis deaktivert? (Prio: gering, Aufwand: mittel)
  16. Werden Cloudservices (z.B. für Backups) oder CDN Server (cloud distribution server z.B. für caching) von plugins verwendet? Besteht hier eine Zweckmäßigkeit oder Erlaubnis? (Prio: hoch, Aufwand: mittel)
  17. Werden die Backups verschlüsselt? (Prio: mittel, Aufwand: mittel)
  18. Sind Affiliate-Links auf der Webseite und erklärt? (Prio: hoch, Aufwand: mittel)
  19. Werden alle IP-Adressen anonymisiert, auch von den plugins und Kommentaren? (Prio: sehr hoch, Aufwand: gering)
  20. Bestehen Handlungspläne bei möglichem Hacking der Webseite? Welcher Schutz vor Datenmissbrauch wird zur Sicherheit der Webseite übernommen? (Prio: hoch, Aufwand: mittel)
  21. Wird die Webseite immer auf dem aktuellen technischen und rechtlichen Stand gehalten? (Prio: hoch, Aufwand: gering bis mittel)
  22. Haben Sie eine aktuelle Fassung der Auftragsdatenverarbeitungsverträge (ADV) mit allen Instanzen abgeschlossen, die die Daten auf Ihrer Webseite verarbeiten? Webmaster (sofern dauerhaft eingebunden), Hoster, Freie Mitarbeiter, Newsletteranbieter, google, … (Prio: mitelhoch, Aufwand: gering)
  23. Haben Sie die weiteren DSGVO Vorgaben beachtet wie z.B. das Verfahrensverzeichnis? (Prio: mittel für normale Webseiten, Aufwand: nervig)
  24. Auch den Hinweis auf die EU-Streitbeilegung (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz)
  25. Youtube: erweiteren Datenschutzmodus aktivieren beim Einbetten von Videos

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...und das ist nur ein kleiner Auszug. Ich hoffe Sie sind ausreichend geschützt und fallen keinem Anwalt zum Opfer, der aufgrund geringer Auslastung auf das Abmahngeschäft zurückgreift.

Ihr 

Marcel Manthey 

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

 

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

VW Abgasskandal OLG Köln zwingt Händler zur Fahrzeugrücknahme.

Erste OLG Entscheidung zugunsten des Käufers

Das OLG Köln hat mit seinem aktuellen Urteil einen KfZ-Händler zur Rücknahme eines von der Abgasmanipulation betroffenen VW Eos verurteilt. Das Oberlandesgericht bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln, wonach der Händler das Fahrzeug abzüglich einer Nutzungsvergütung für die gefahrenen Kilometer zurücknehmen muss.

Das Gericht wies die vom Händler eingelegte Berufung ohne mündliche Verhandlung im Wege des Beschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO zurück. Dies ist u.a. möglich wenn das Gericht einstimmig davon überzeugt ist, dass die Berufung des Händlers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Eine Revision ist damit nicht zugelassen.

(OLG Köln Beschluss v. 28.05.2018 (Az. 27 U 13/17)

BVfK Anmerkung:

Der Umstand, dass nun auch das OLG Köln einen KfZ-Händler im Zuge des Abgasskandals zur Rücknahme des Fahrzeugs verurteilt hat, könnte einen für den Handel nachteiligen Stein ins Rollen bringen. Insbesondere vor dem Hintergrund, da es sich um die erste OLG-Entscheidung pro Käufer handelt. Hieraus wird deutlich, dass sich immer mehr Gerichte auf Seiten des Verbrauchers stellen.

VW hält das Urteil Presseberichten zufolge für rechtsfehlerhaft. Nach Ansicht des Herstellers handele es sich daher um eine Einzelfallentscheidung, die für andere Verfahren keine Relevanz habe. Ob dem wirklich so ist, kann aufgrund der Tatsache, dass die Urteilsbegründung derzeit noch nicht im Volltext vorliegt, nicht beurteilt werden. Ob der verklagte Autohändler auf seinen Kosten sitzenbleibt, ist ebenso fraglich. Da es sich laut Aussage von VW um einen freien Händler handele, würde dieser nicht automatisch die Unterstützung des Unternehmens erhalten.

Sollte VW dem Händler in Bezug auf seine Kosten nicht entgegenkommen, dürfte es aus rechtlicher Sicht für einen freien KfZ-Händler äußerst schwierig werden, beim Hersteller Regress zu nehmen.

M. Gross

BVfK-Rechtsabteilung

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Geldwäscheprävention in der Praxis

Neben der Datenschutzgrundverordnung hat auch das im vergangenen Jahr eingeführte Geldwäschegesetz zeitweise für Unruhe gesorgt, da sich dem gesetzlich vorgegebenen und durchaus umfangreichen Rahmen nur unzureichende Anhaltspunkte für die Umsetzung der Vorgaben in der Praxis entnehmen ließen.

Einschlägige Fachtagungen und Praxisseminare kommen zu dem Ergebnis, „man sei als Geschäftsführer (Güterhändler) Garant“ für das Ergreifen entsprechender Maßnahmen. Ähnlich der DSGVO handelt es sich bei ihnen per Gesetzesdefinition um sogenannte „Verpflichtete“.

In bestimmten Situationen ist vom Verpflichteten ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit gefordert. Beispielsweise sollte man hellhörig werden, wenn sehr junge Geschäftsführer den Kauf unverhältnismäßig teurer Fahrzeuge beabsichtigen oder sich Zahlungswege kurzfristig ändern. Bei ausländischen Identifikationsnachweisen ist es hingegen sinnvoll zu überprüfen, ob die dort angegebene Landessprache gesprochen wird.

Eines ist jedenfalls für den Umgang mit Verdachtsmomenten stets Grundvoraussetzung: Die Sensibilisierung des Betriebs und seiner Mitarbeiter durch Schulungen oder regelmäßigen Erfahrungsaustausch.

Neben dem frühzeitigen Aufspüren verdächtiger Transaktionen dient die zielgerichtete Auseinandersetzung mit der Thematik auch als Vorbereitung für die Erstellung einer aussagekräftigen Risikoanalyse, die jeder Betrieb ähnlich dem datenschutzrechtlichen Verarbeitungsverzeichnis anzufertigen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen hat. Mustervorlagen hierzu sind kaum verfügbar, enthalten sein müssen aber in jedem Fall eine Bestandsaufnahme des Betriebs und eine Bestimmung der sich aus der Geschäftsstruktur ergebenden Risiken sowie angemessener Präventionsmaßnahmen.

Im Falle eines begründeten Geldwäsche-Verdachts sollte man auch unterhalb der 10.000 €-Schwelle eine Meldung bei der zuständigen Behörde einreichen.

Bei Einzelfragen und Umsetzungsschwierigkeiten ist Ihnen die BVfK-Rechtsabteilung gerne behilflich.

M. Giebler

BVfK-Rechtsabteilung

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Termine:

Nürburgring Classic vom 15. bis 17.06.2018.  Wer Lust auf einen Klassik-Plausch mit dem BVfK-Oldtimerbeauftragten hat: Treffen mit Wolfgang Schreier (Foto) am Nürburgring per Mail verabreden: w.schreier@bvfk.de

Automechanika vom 11.09. - 15.09.2018‎ - BVfK-Mitglieder mit eigener Werkstatt erhalten Freikarten https://automechanika.messefrankfurt.com/frankfurt/de

Retro Classics Cologne 15. – 18. November 2018 – BVfK-Händler präsentieren ihre Oldtimer  www.retro-classics-cologne.de Teilnehmerinformationen: 2018-retro-koeln@bvfk.de

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